{"id":57,"date":"2021-08-01T17:32:18","date_gmt":"2021-08-01T15:32:18","guid":{"rendered":"https:\/\/cv-stassfurt.de\/WebSite\/?page_id=57"},"modified":"2021-08-01T18:12:48","modified_gmt":"2021-08-01T16:12:48","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cv-stassfurt.de\/?page_id=57","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h1>des 1. Sta\u00dffurter Carneval Verein e.V.<\/h1>\n\n\n\n<h2>Inhalts\u00fcbersicht<\/h2>\n\n\n\n<p><a href=\"#paragraf01\">\u00a71 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/a><br><a href=\"#paragraf02\">\u00a72 Vereinszweck<\/a><br><a href=\"#paragraf03\">\u00a73 Mitgliedschaft<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf04\">\u00a74 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf05\">\u00a75 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf06\">\u00a76 Organe des Vereins<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf07\">\u00a77 Mitgliederversammlung<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf08\">\u00a78 Vorstand<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf09\">\u00a79 Revisionskommission<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf10\">\u00a710 Satzungs\u00e4nderung<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf11\">\u00a711 Haftungsausschluss<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf12\">\u00a712 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf13\">\u00a713 Gerichtsstand<\/a><br>\n<a href=\"#paragraf14\">\u00a714 Schlussbestimmungen<\/a><\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf01\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>der Verein f\u00fchrt den Namen 1. Sta\u00dffurter Carneval Verein e.V.<\/li><li>Der Verein hat seinen Sitz in Sta\u00dffurt und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf02\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a72 Vereinszweck<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Der Verein f\u00f6rdert das karnevalistische Brauchtum auf traditioneller Grundlage unter grunds\u00e4tzlichem Ausschluss jeder politischen und konfessionellen Absicht.<\/li><li>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:\n<ul><li>F\u00f6rderung und Pflege des Fastnachts-, Karnevals-, und Faschingsbrauchtums insbesondere des Lied- und Sprachgutes<\/li><li>F\u00f6rderung der regionalen und \u00fcberregionalen Jugendarbeit<\/li><li>F\u00f6rderung von Kultur-, Bildungs- und Brauchtumsveranstaltungen<\/li><li>Koordination der karnevalistischen Aktivit\u00e4ten der ordentlichen Mitglieder<\/li><li>Teilnahme an Karnevalsumz\u00fcgen und -veranstaltungen<\/li><li>Organisation und Durchf\u00fchrung eigener Karnevalsveranstaltungen.<\/li><\/ul>\n<\/li><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/li><li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li>Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf03\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a73 Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Es wird zwischen ordentlicher Mitgliedschaft, F\u00f6rdermitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft unterschieden.<\/li><li>Ordentliche Mitglieder sind aktive Mitglieder. Sie nehmen an den Veranstaltungen des Vereins aktiv und gestalterisch teil. Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, wobei bis zur Vollj\u00e4hrigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist. Ein ordentliches Mitglied ist bis zur Vollj\u00e4hrigkeit nicht w\u00e4hlbar.<\/li><li>F\u00f6rdermitglieder k\u00f6nnen an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, sind aber weder im Vorstand vertreten, noch sind sie wahl- und stimmberechtigt. F\u00f6rdermitglied kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person werden.<\/li><li>Der Vorstand kann Personen, welche sich um die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke und Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben, eine Ehrenmitgliedschaft verleihen. Der Vorstand schl\u00e4gt der Mitgliederversammlung einstimmig die Person vor. Die Mitgliederversammlung muss mit Zweidrittelmehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen dem Vorschlag zustimmen.<\/li><li>Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu erkl\u00e4ren. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Best\u00e4tigung durch den Vorstand. Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Bewerber ablehnen.<\/li><li>Gegen die Ablehnung der Aufnahme steht dem Bewerber die Berufung bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen endg\u00fcltig.<\/li><li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Aufl\u00f6sung (bei juristischen Personen), durch Austritt oder Ausschluss. Die Austrittserkl\u00e4rung hat schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen. Hierbei ist eine vierw\u00f6chige K\u00fcndigungsfrist zum Quartalsende einzuhalten.<\/li><li>Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind:\n<ul><li>ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten,<\/li><li>Die Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Pflichten,<\/li><li>Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens sechs Monaten.<\/li><\/ul>\n\u00dcber den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Vor Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist dem Mitglied unter eingehender Darlegung der Gr\u00fcnde schriftlich bekanntzugeben. Gegen diesen Beschluss ist die Berufung m\u00f6glich, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses in schriftlicher Form bei einem der Mitglieder des Vorstandes eingegangen sein muss.<br>\u00dcber die Berufung entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Bis zur Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedsrechte. In der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied Gelegenheit zur pers\u00f6nlichen Rechtfertigung zu geben. \u00dcber den endg\u00fcltigen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen.<\/li><li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen und Aush\u00e4ndigung des Vereinseigentums. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf04\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a74 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Alle Mitglieder haben das Recht, den Organen des Vereins Antr\u00e4ge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, sofern hierdurch keine gesetzlichen Vorschriften (z.B. Jugendschutzgesetz) verletzt werden.<\/li><li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und zu unterst\u00fctzen, das Vereinseigentum f\u00fcrsorglich zu behandeln und vor Schaden zu sch\u00fctzen, sowie den Beitrag gem\u00e4\u00df der Beitragsordnung zu enrichten.<\/li><li>Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nur Ersatzanspr\u00fcche f\u00fcr tats\u00e4chlich entstandene Auslagen verlangen und auch nur dann, wenn diese Auslagen mit den Vereinszielen vereinbar ist.<\/li><li>Die Uniformen des Elferrates und der Garden sind Eigentum des Vereins und pfleglich zu behandeln, nur zweckgebunden und auf Anweisung des Vorstands zu tragen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf05\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a75 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge richten sich nach der Beitragsordnung, die durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltigen abgegebenen Stimmen zu erlassen ist. Der Vorstand kann jederzeit Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung der Beitragsordnung unterbreiten.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf06\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a76 Organe des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf07\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a77 Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste beschlie\u00dfende Organ des Vereins.<br>Ihr obliegt:\n<ul><li>die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes einschlie\u00dflich des Jahresabschlusses des Vorstandes,<\/li><li>die Entgegennahme des Berichtes der Revisionskommission,<\/li><li>Die Entlastung des Vorstandes,<\/li><li>die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Revisionskommission,<\/li><li>die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und \u00c4nderung der Beitragsordnung,<\/li><li>die Beschlussfassung \u00fcber die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Erstattungen von Aufwendungen,<\/li><li>die Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und \u00fcber Vereinsaufl\u00f6sung.<\/li><\/ul>\nJedem ordentlichen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar und kann nicht durch Briefwahl ausge\u00fcbt werden.\n<\/li><li>Eine ordentliche Mitgliederversammlung hat mindestens einmal in jedem Gesch\u00e4ftsjahr stattzufinden. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung an alle Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung per elektronischer Post ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Tagesordnung kann jedes Mitglied schriftlich, pers\u00f6nlich oder mittels elektronischer Post bis zum Beginn der Mitgliederversamlung einbringen. \u00dcber \u00c4nderungsantr\u00e4ge beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand beschlie\u00dft oder es ein F\u00fcnftel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantrag haben.<\/li><li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, dass von dem Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer (Protokollf\u00fchrer) zu unterzeichnen ist. Der Versammlungsleiter und der Schriftf\u00fchrer werden zu Beginn einer jeden Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen ernannt.<\/li><li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden durch einfache Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen gefasst. Es wird von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, ein stimmberechtigtes Mitglied verlangt die geheime Abstimmung. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen sind bei der Abstimmung nicht zu ber\u00fccksichtigen, sie sind insbesondere nicht den Ablehnungen zuzurechnen.<\/li><li>Bei Wahlen gilt derjenige als gew\u00e4hlt, der die einfache Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen erhalten hat. Hat kein Kandidat diese Mehrheit erhalten, so findet ein weiterer Wahlgang zwischen denjenigen beiden Kandidaten statt, die im vorangegangen Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Bei dieser Stichwahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Blockwahl ist zul\u00e4ssig, solange die Anzahl der Kandidaten die vorgeschriebene Anzahl der zu besetzenden Funktionen nicht \u00fcbersteigt. Hiebei gilt jeder Kandidat als gew\u00e4hlt, der die einfache Mehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen auf sich vereint.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf08\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a78 Vorstand<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Der Vorstand besteht aus dem Pr\u00e4sidenten, dem Vizepr\u00e4sidenten, dem Schatzmister, dem Schriftf\u00fchrer und dem Beirat des Vereins.<\/li><li>Vorstand im Sinne von \u00a726 BGB sind der Pr\u00e4sident, der Vizepr\u00e4sident und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgieder, darunter der Pr\u00e4sident oder der Schatzmeister, gemeinsam vertreten.<\/li><li>Der Beirat, der aus bis zu 8 Mitgliedern bestehen kann, hat beratende Funktion und die Arbeit des Vorstandes in jeglicher Weise zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Der Vorstand organisiert die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Er ist verantwortlich f\u00fcr die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens, die Organisation der Buchf\u00fchrung, die Erstellung des Kassenberichts, die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse und die Vertretung des Vereins in und gegen\u00fcber andreren Vereinen sowie der \u00d6ffenlichkkeit.<\/li><li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Wahl eines neun Vorstandes im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Werden die Mitglieder des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung in einer Blockwahl, jedoch ohne vorherige Festlegung der jeweiligen Einzelfunktionen bestimmt, so werden die Vorstandsfunktionen durch die neu gew\u00e4hlten Mitglieder des Vorstandes unter sich, und zwar unmittelbar im Anschlu\u00df an die Wahl entschieden. Hierf\u00fcr ist die Mitgliederversammlung zu unterbrechen.<\/li><li>Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit und regelt seine Gesch\u00e4ftsordnung selbst. Die Gesch\u00e4ftsordnung ist jedem Mitglied auf Verlangen zur Kenntnis zu geben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf09\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a79 Revisionskommission<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Durch die Mitgliederversammlung sind neben dem Vorstand zwei Revisoren f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zu w\u00e4hlen. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Die Revisoren haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der  vom Vorstand get\u00e4tigten Ausgaben.<\/li><li>Die Revisoren haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/li><li>Die Revisoren d\u00fcrfen weder dem Vorstand noch einem vom  Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p id=\"paragraf10\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a710 Satzungs\u00e4nderung<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu \u00e4nderneden Paragrafen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.  Die Satzungs\u00e4nderung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheitder g\u00fcltig abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf11\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a711 Haftungsausschluss<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein haftet f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausf\u00fchrung des Vereinszwecks erleiden, nur, soweit diese durch bestehende Versichrungen gedeckt sind.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf12\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a712 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung und mit Zweidrittelmehrheit der g\u00fcltig  abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfaall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die Stadt Sta\u00dffurt, Hohenerxlebener Stra\u00dfe 12, 39418 Sta\u00dffurt, die es ausschlie\u00dflich  und unmittelbar    f\u00fcr  gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf13\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a713 Gerichtsstand<\/h2>\n\n\n\n<p>Gerichtstand ist Sta\u00dffurt.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf14\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2>\u00a714 Schlu\u00dfbetimmungen<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Jedem Mitglied ist jeder Zeit auf Verlangen die jeweils aktuelle Ausfertigung der Satzung und der Beitragsordnung auszuh\u00e4ndigen. Neue Mitglieder bekommen mit dem  Antrag auf Mitgliedschaft jewiels die aktuelle Ausfertigung der Satzung und der Beitragsordnung ausgeh\u00e4ndigt.<\/li><li>Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Paragrafen oder eines Unterpunktes dieser Satzung ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit aller anderen Paragrafen  oder deren Unterpunkte. Sie f\u00fchrt nicht zur Unweirksamkeit oder Nichtigkeit der Satzung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">Die vorstehende Satzung wurde am 26.03.2021 von der Mitgliederversammlung verabschiedet.<br>Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"paragraf06\">&nbsp;<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n<p><!-- \/wp:paragraph --><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des 1. Sta\u00dffurter Carneval Verein e.V. 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